Branche · KRITIS
Physische Sicherheit für kritische Infrastruktur
Das KRITIS-Dachgesetz verlangt von Betreibern erstmals ausdrücklich physische Resilienz. Wir liefern den Teil, der vor Ort passiert.
KRITIS-Dachgesetz
Was seit März 2026 gilt
Das Gesetz setzt die EU-Richtlinie 2022/2557 um und ergänzt NIS2 um die physische Seite. Rechenzentren gehören als digitale Infrastruktur dazu.
Registrierung
Kritische Anlagen werden beim BBK registriert.
Risikoanalyse
Bewertung der Risiken auf Basis der nationalen Risikobewertung.
Resilienzmaßnahmen
Technisch, organisatorisch und personell – inklusive physischer Sicherheit.
Meldepflicht
Erhebliche Störungen müssen gemeldet werden.
Unser Beitrag
Der operative Teil Ihrer Resilienz
Zutritt & Perimeter
Ausweis- und Besuchermanagement, Fahrzeugkontrolle, Streifen.
Geprüftes Personal
§ 34a GewO, Führungszeugnis, NDA – nur eigenes Personal.
Brandschutz & Notfall
Brandwachen, Ersthelfer, Betriebssanitäter, eingeübte Notfallabläufe.
Nachweise
Digitales Wachbuch und Berichte als Grundlage für Audits.
Erfahrung in Rechenzentren
40+ Data-Center-Projekte in Bau und Betrieb.
Schulungen
Brandschutzhelfer, Deeskalation und eigene Data-Center-Einweisung.
FAQ
Häufige Fragen
Was verlangt das KRITIS-Dachgesetz von Betreibern?
Seit dem 17. März 2026 müssen Betreiber kritischer Anlagen unter anderem ihre Anlagen registrieren, Risikoanalysen erstellen, Resilienzmaßnahmen umsetzen – auch zur physischen und personellen Sicherheit – und erhebliche Störungen melden.
Wie unterstützt ein Sicherheitsdienst bei der Umsetzung?
Mit dem operativen Teil vor Ort: Zutrittskontrolle, Perimeterschutz, geprüftem Personal, Notfallabläufen und einer Dokumentation, die als Nachweis dient.
Arbeiten Sie mit Subunternehmern?
Nein. In Deutschland setzen wir ausschließlich eigenes, direkt angestelltes Personal ein – ein wichtiger Punkt für die personelle Sicherheit.
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Telefon: +49 (0) 611 950 123 20 · info@solid-safety.de


